UVV-Prüfungen exakt nach Vorschrift

Project Detail

Kransysteme werden meist an Schlüsselpositionen in Produktionsabläufen eingesetzt – ohne sie geht es nicht. Umso wichtiger ist es, dass die vorgeschrieben Wartungen und Prüfungen eingehalten und von einem Fachmann durchgeführt werden. So können Sie sich immer auf einen sicheren und zuverlässigen Betrieb Ihrer Anlage verlassen.

Für wen ist die UVV-Prüfung vorgeschrieben?

Grundsätzlich ist die UVV-Prüfung für elektrische Anlagen und Maschinen vorgeschrieben, sowie für nicht-elektrotechnische Arbeiten, welche in der Nähe von ersteren durchgeführt werden. Sie bezieht sich somit unter anderem auf: Flurförderzeuge, Hebebühnen, Bauaufzüge, Krane, kraftbetriebene Kleingeräte etc.

Warum ist die UVV-Prüfung wichtig?

Maschinen und Anlagen können im Laufe der Zeit aus diversen Gründen in ihrer Funktionstüchtigkeit eingeschränkt werden. Für Benutzer geht dies im Arbeitsalltag jedoch mit Sicherheitsrisiken einher. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige UVV-Prüfung für Betriebe und alle versicherten Personen verpflichtend.

Die UVV-Prüfung für Krane

Betriebe, die in ihrem Unternehmen Krane einsetzen, sind dazu verpflichtet, diese regelmäßig überprüfen zu lassen. Die rechtlichen Grundlagen für die UVV-Prüfung bei Kranen stehen in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Im Groben geht es dabei um die Vorschrift 3 “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” Vorschrift 52 und 53 Krane. Die Unfallverhütungsvorschriften 52 und 53 gelten dabei sowohl für den Kran selbst als auch für seine Tragkonstruktion und Ausrüstung. Das Thema Prüfungen wird in den §§ 25-28 erläutert.

Wie oft ist am Kran eine UVV-Prüfung durchzuführen?

§26 der DGUV Vorschrift 52 schreibt Betrieben vor, an Kranen mindestens einmal im Jahr eine UVV-Prüfung durch einen Sachkundigen durchzuführen. Hierbei sind allerdings auch die betrieblichen Verhältnisse und die konkreten Einsatzbedingungen zu berücksichtigen, wodurch es sich ergeben kann, dass der Bedarf für eine Prüfung mehrmals pro Jahr gegeben ist.

Falls Sie fragen zu diesem Thema haben oder eine UVV-Prüfung für Ihre Krane benötigen kontaktieren Sie uns bitte! Wir freuen uns auf eine gemeinsame Zusammenarbeit!

 

Wir führen unsere Sicherheitsprüfungen nach folgenden Vorschriften durch: 

ProduktgattungVorschrift
Krananlagen/Hebezeuge DGUV V52
Winden, Hub- und ZuggeräteDGUV V54
Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb DGUV Regel 100 - 500
Hebebühnen DGUV Grundsatz 308 - 002
Ermittlung der Restnutzungsdauer an Hebezeugen DGUV V 54 §23 S.W.P
Sicherheitsüberprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln DGUV V3
Persönliche Schutzausrüstung PSA DGUV Grundsatz 312 - 906
Leitern und Tritte DGUV Informationen 208 - 016, 201 - 011

 

Prüfungen gemäß DGUV V52 und DGUV V54

Keller & Kalmbach Fördertechnik führt für Sie die vorgeschriebenen jährlichen Sicht- und Funktionsprüfungen fachgerecht durch:

  • DGUV Vorschrift 54 §23 für Winden, Hub- und Zuggeräte
  • DGUV Vorschrift 52 §26 für Krananlagen

Umfang der Prüfungen:

  • Prüfung auf Vorhandensein und Vollständigkeit der technischen Dokumentation
  • Prüfung auf Identität des Krans anhand des Prüfbuchs sowie Vollständigkeit von Kennzeichnungen und Beschilderungen
  • Prüfung des Krans unter Berücksichtigung seiner Dokumentation hinsichtlich der Einhaltung grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Prüfung des Krans hinsichtlich seiner Betriebsweise entsprechend den Angaben im Prüfbuch
  • Prüfung des Hubwerks hinsichtlich des verbrauchten Anteils der Theoretischen Nutzungsdauer
  • Prüfung des Zustands von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstiger Veränderungen
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Bremsen
  • Funktions- und Bremsproben mit Last
  • Prüfung der richtigen Einstellung der Überlastsicherung bzw. Lastmomentbegrenzung

Bei diesen Prüfungen kontrollieren wir das gesamte System inklusive der Lastaufnahme- und Anschlagmittel. Sollten Mängel festgestellt werden, reparieren wir diese nach Möglichkeit direkt. Bei einwandfreiem Zustand erhalten Sie die Prüfplakette und ein Prüfprotokoll.

Diese Sicherheitsüberprüfungen gewährleisten den arbeitssicheren Zustand Ihrer Anlage und dienen gleichzeitig der Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze nach BGG 905.

 

Prüfungen gemäß DGUV V3

Keller & Kalmbach Fördertechnik ist Ihr zuverlässiger Partner bei der vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach:

  • DGUV Vorschrift 3

Umfang der Prüfungen:

  • Sichtprüfung auf äußere Mängel und Funktionsprüfung (inkl. Melde- und Sicherheitseinrichtungen)
  • Kontrolle der elektrischen Verbindungen und Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Messung der Isolations- und Schutzleiterwiderstände sowie der Schleifenimpendanz
  • Anbringen der Prüfplakette und schriftliche Dokumentation

Ergänzend dazu beraten wir Sie umfassend über alle erforderlichen Maßnahmen und führen persönliche Eingangs- und Abschlussgespräche mit den Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Messprotokoll, das den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV V3 zum Prüfzeitpunkt belegt.